Gültig seit 01.12.2009
Lieferungen der Firma eibe an ihre Kunden erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen sind nur wirksam, wenn eibe diese schriftlich bestätigt. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Die Angebote sind freibleibend und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Bei Abweichungen von unserem ursprünglichen Angebot weisen wir auf diese unverzüglich hin. Es gelten die am Tage der Bestellung geltenden Preise. Haben sich die Preise oder sonstigen Konditionen geändert, wird dies in der schriftlichen Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Wird nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen, ab Datum der Auftragsbestätigung, widersprochen, wird rechtsverbindlich das Einverständnis des Kunden mit der Preisänderung angenommen und zu diesem Preis geliefert. Sofern an einen Verbraucher geliefert wird, gilt dies nur, wenn der Verbraucher in der Auftragsbestätigung auf diese Rechtswirkung hingewiesen wird.
Neue Verkaufskataloge und Preislisten setzen die vorangehenden außer Kraft.
Die ausgewiesenen Verkaufspreise verstehen sich „ab Werk“. Auf Wunsch liefert eibe gegen Berechnung der nachfolgend aufgeführten Versandkosten „frei Bordsteinkante“.
Mindestbestellwert 30,00 Euro. Bei Aufträgen von 30 bis 100 Euro Warenwert trägt der Kunde anteilige Versandkosten von 4,80 Euro. Aufträge, die einen Artikel mit Kennzeichnung „ab Werk“ beinhalten, werden mit 10% Frachtkosten auf den gesamten Bestellwert berechnet. Spielmaterial kann, wenn neuwertig, ungebraucht, einwandfrei und original verpackt, innerhalb von 8 Tagen umgetauscht werden; hiervon ausgenommen sind Bücher, Kassetten, CDs, Arbeitsmappen und Sonderanfertigungen. Bei Nichtannahme von Ware oder bei Umtausch trägt der Kunde in jedem Fall die Kosten.
Bei Aufträgen ab 3.600 Euro erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“ ohne Berechnung der anfallenden Frachtkosten. Das Vertragen „frei Verwendungsstelle“ kann als optionale Serviceleistung angeboten werden.
Die Zustellgebühr für Postpakete trägt jedoch der Empfänger.
Verbraucher haben in jedem Fall ein Recht zum Umtausch oder zur Rückgabe der Ware binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware für alle Waren. Dies gilt nicht für CDs, Kassetten, Videos oder Software, sofern der Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurde und auch nicht für Sonderanfertigungen. Im Falle eines Umtauschs oder einer Rückgabe durch einen Verbraucher trägt dieser bei Bestellungen mit einem Wert von bis zu 40 Euro die angemessenen Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.
Alle Preise sind ohne Montage. Bei Montagen trägt der Kunde die Kosten nach unseren Montagebedingungen.
Eingehend innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Außer auf preisgebundene Artikel wird bei Zahlungseingang innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf die skontoabzugsfähigen Rechnungspositionen gewährt. Der Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich mit eibe vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen (für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basissatz gem. § 247 BGB, im Übrigen 8 Prozentpunkte über dem Basissatz). Aufrechnungen mit Gegenforderungen des Kunden, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, gegen Forderungen von eibe sind ausgeschlossen. eibe kann Vorauszahlung, Anzahlung, Lieferung gegen Nachnahme, Barzahlung bei Rechnungsvorlage oder Einzug im Banklastschriftverfahren verlangen. Sofern Vorauszahlungen vereinbart sind, so müssen diese bis spätestens zwei Wochen vor Auslieferung durch den Kunden erbracht worden sein, ansonsten verschiebt sich die Lieferung auf einen durch eibe neu festzulegenden späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungseingang.
Vertreter von eibe sind nur bei schriftlicher Vollmacht berechtigt, Rechnungsbeträge in Empfang zu nehmen.
eibe kann die Versendeart selbst auswählen. Die Transportgefahr trägt der Kunde.
Sehr wichtig!
Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogangaben, welche Qualität und Funktion der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen, sowie Holzveränderungen - insbesondere Schwundrisse bei Spielplatzgeräten - unterliegen nicht dem Recht der Sachmängelhaftung. Konstruktions- und Designänderungen aufgrund normativer oder gesetzlicher Vorgaben oder Produktverbesserungen stellen keinen Sachmangel dar. Vor Rücksendung beanstandeter Ware ist die schriftliche Genehmigung hierzu von der Fa. eibe einzuholen, damit eibe die Gelegenheit geboten wird, die Verhältnismäßigkeit des dem Kunden zustehenden Wahlrechts auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung prüfen zu können. eibe ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Vandalismus, höhere Gewalt, von eibe nicht zu vertretende fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht eibe ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung von eibe vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Die Rechte des Kunden auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Warenpreises bei wiederholtem Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Nr. 16 etwas anderes ergibt. Darüber hinaus gilt für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber: Mängelrügen müssen, sofern nicht in Nr. 10 zu Transportschäden kürzere Fristen zu beachten sind, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich bei eibe eingehend angezeigt werden. Eine Haftung für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung für Sachmängel wird begrenzt auf 12 Monate, sofern nicht die Vorschriften der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB für Bauwerke und Sachen für Bauwerke, § 479 Abs. 1 BGB für den Rückgriffsanspruch und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB für Baumängel längere Fristen vorschreiben. Für Verträge nach der VOB/B gelten die dort bezeichneten Fristen und Pflichten. Etwaige Transport-/Reisekosten im Zusammenhang mit begründeten Nachbesserungs-/ Nachlieferungsverlangen tragen wir nur bis zu der Höhe, die anfallen würde, wenn sich die mangelhafte Ware noch am Lieferort befinden würde. Ergibt die Prüfung einer Mangelrüge, dass kein Fehler vorliegt, werden die Kosten der Reparatur und Prüfung dem Kunden auf der Grundlage unserer jeweils gültigen Reparaturkostensätze berechnet.
Für alle Produkte mit eibe Qualitätssiegel gewährt eibe eine Garantie von 5 Jahre. Die Produkte sind im Katalog entsprechend gekennzeichnet. Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung.
Über die in Abschnitt 8. beschriebene Sachmängelhaftung hinaus gewährt eibe unter den nachfolgenden Bedingungen eine Hersteller-Garantie.
eibe übernimmt gegenüber dem Kunden folgende Garantiezusagen:
Von der Garantie ausgenommen sind:
Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung.
Voraussetzung für das Wirksamwerden der Garantie ist bestimmungsgemäße Benutzung und entsprechende Pflege, im Bedarfsfall die fachgerechte Reparatur unter Verwendung von eibe Original-Ersatzteilen, sowie bei Spielgeräten die Wartung durch geschultes Personal unter Beachtung der Herstellervorgaben. Bspw. durch Abnutzung entstehende Schadstellen, insbesondere an Metallteilen, sind umgehend fachmännisch auszubessern. Den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung (Vorlage der vollständigen Kontroll- und Wartungsberichte nach den Vorgaben der DIN EN 1176, Teil 7) führt der Kunde bzw. Betreiber des Spielgerätes.
Bei berechtigten Garantieansprüchen ist eibe berechtigt, Nacherfüllung nach ihrer Wahl vorzunehmen. Eine Rückabwicklung des Vertrages oder Ansprüche auf Minderung des Preises aufgrund dieses Garantieversprechens sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Ansprüche aufgrund Sachmängelhaftung bleiben hiervon jedoch unberührt.
Sehr wichtig!
Erkennbare Schäden bei der Anlieferung sind dem Transporteur sofort anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen telefonisch und
schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Bei Sendungen durch DHL, dem Paketdienst der deutschen Post, muss das beschädigte Paket innerhalb von 7 Tagen zur nächsten Postannahmestelle gebracht und der Schaden dort angezeigt werden. Allen Sendungen ist ein Merkzettel beigefügt, aus dem die jeweiligen Benachrichtigungsfristen bei Transportschäden erkennbar sind. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde allein verantwortlich. Außer in Fällen des Verbraucherkaufs gehen sämtliche Kosten für Reparaturen, Rücksendungen, erneute Anlieferungen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten können mit Abwicklung des Transportschadens dem Transporteur in Rechnung gestellt werden.
Rücknahme von Maß- und Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
eibe ist berechtigt eine Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Streik oder ähnlichem. In diesen Fällen nennt eibe neue Liefertermine. Im gegenseitigen Einvernehmen kann bei Lieferverzug das Vertragsverhältnis gelöst werden, Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. Nr. 16.
Sofern eibe einen Teilwiderruf oder einen Teilrücktritt des Kunden akzeptiert, ist eibe berechtigt, für den Gesamtauftrag getroffene Individualabsprachen zu widerrufen. eibe ist auch berechtigt, bei einer Verschlechterung der rückgesendeten Ware, insb. nach Öffnung der Originalverpackung, den entstandenen Wertverlust der Ware zu bewerten und von der Gutschrift abzuziehen.
Wird Ware nicht abgenommen, ist eibe berechtigt, diese gegen Kostenersatz einzulagern. Der Kaufpreis ist nach Ablauf der Abholungsfrist zur Zahlung fällig. Das Risiko des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über. Bei Terminverschiebungen des Bestellers, die später als 14 Tage vor Auslieferdatum eibe mitgeteilt werden, entstehen Mehrkosten, die wie folgt dem Besteller weiterbelastet werden:
- 1% des Auftragswertes als einmalige pauschale Bearbeitungsgebühr sowie
- 1% des Auftragswertes pro Kalenderwoche für Auslagerkosten
Dies gilt für Aufträge ab einem Auftragswert von 5.000 Euro.
Im Falle von Verbraucherverträgen bleibt die Ware bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung Eigentum von eibe. Die Ware ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
Für sonstige Verträge gilt darüber hinaus:
Die Ware bleibt Eigentum von eibe bis zum vollständigen Ausgleich des Kontokorrentes. Soweit der Kunde Ware erwirbt, die zur Veräußerung bestimmt ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Sicherheitsübereignung oder Verpfändung dieser Ware ist unzulässig. Die dem Kunden aus dem Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Dritte zustehende Forderung tritt dieser bereits jetzt an eibe in der Höhe der eibe Forderungen gegen den Kunden ab. eibe ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen vom Schuldner des Kunden einzuziehen. Die Forderungsabtretung gilt nur, soweit Forderungen von eibe nicht ausgeglichen sind. Umbildung, Verarbeitung und Vermischung erfolgen für uns. Der Kunde verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als (Vorbehalts-)Ware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der neue Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind wir uns mit dem Kunden einig, dass der Kunde uns Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zu den übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Gegenständen oder Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt uns der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungsermächtigung gilt das oben Gesagte entsprechend. Wird die Ware mit Grundstücken oder Gebäuden verbunden, so tritt der Kunde, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Ware zu den übrigen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab. Zugriffe Dritter, insbesondere bei Pfändungen, sind sofort eibe anzuzeigen, und bei Inanspruchnahme der Ware ist auf das Vorbehaltseigentum von eibe hinzuweisen. Kosten und Schäden, die in diesem Zusammenhang entstehen, trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug kann eibe die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware jederzeit verlangen. Ein Rücktritt ist in dem Rückgabeverlangen nur zu sehen, wenn dies von eibe ausdrücklich erklärt wird. Die Schadensersatzpflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Sofern der realisierbare Wert aller eibe zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Forderungen um mehr als 10% übersteigt, wird eibe auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach Wahl von eibe freigeben.
eibe steht für Schutzrechts- und Urheberrechtsverletzungen der Ware nur im Lieferland ein und nur im Rahmen des Vertretenmüssens. Beruht die Schutzrechtsverletzung auf Vorgaben des Kunden, so hat dieser eibe von allen Ansprüchen freizustellen. Die Vertragspartner werden sich bei etwaigen Inanspruchnahmen gegenseitig bestmöglich unterstützen. Für sonstige Rechtsmängel gelten die Regelungen über Sachmängel entsprechend.
In allen Fällen, in denen eibe abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet eibe nur, soweit der Geschäftsführung, den leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für nachträgliche Veränderungen durch den Kunden besteht jedoch entsprechend den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes keine Haftung. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des Satzes 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist, z. B. bei nicht nur unerheblicher Verletzung von Mitwirkungs- oder Informationspflichten oder bei nicht nur unerheblicher Verletzung von sonstigen Pflichten, mit denen der Vertrag steht oder fällt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und von eibe bestätigt werden. Bei Faxbestellung und E-Mail kann eibe durch Telefax bestätigen.
Die Produkte sind für den Einsatz innerhalb der Europäischen Union konzipiert. Für den Betrieb unserer Produkte in Ländern außerhalb der EU übernehmen wir daher keine Haftung. Dies gilt insbesondere für den Import in die USA und Kanada!
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass eibe bis zum ausdrücklichen Widerruf des Kunden berechtigt ist, Informationsmaterial an die E-Mail Adresse des Kunden zu schicken, wenn der Kunde diese Adresse eibe bekannt gegeben hat.
Zwischen eibe und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) als vereinbart. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten das Amtsgericht Würzburg ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes als vereinbart, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse, sowie wenn der Kunde zur Zeit der Einleitung des Rechtsstreites unbekannten Aufenthaltes ist. eibe ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand und unter Zugrundelegung dessen oder internationaler Rechtsnormen zu verklagen.
Soweit nicht durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gesonderte Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Vorschriften des BGB und des HGB. Sollten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in einzelnen Punkten den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten die übrigen Vereinbarungen als fortwirkend. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt.
eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co. KG, Industriestr. 1, D-97285 Röttingen/Ufr., Tel. (0 93 38) 89-0, Fax (0 93 38) 89-199
Sitz der Gesellschaft: 97285 Röttingen, HRA 4017, Amtsgericht Würzburg
Komplementär: eibe Produktion + Vertrieb Verwaltungs-GmbH Sitz: 97285 Röttingen, HRB 3468, Amtsgericht Würzburg
Geschäftsführer: Tilo Eichinger (CEO), Peter Schnabel (CTO)